Unsere Testzentren
Informationen zu Covid-Tests
ACHTUNG!
Seit dem 01.07.2022 gelten neue Regelungen zu kostenfreien PoC Antigen Schnelltests sowie für die PCR Tests.
Bitte informieren Sie sich vor einem Test, ob Sie evtl. Anspruch auf einen kostenfreien Test haben und welche Unterlagen dafür benötigt werden.
Bayernweite Testregeln und Testangebote ab dem 30.06.2022
PCR-Testungen und Corona-Schnelltests (PoC-Tests) sind unter bestimmten Bedingungen für einige Personengruppen kostenfrei möglich!
Mehr zum Thema Corona Tests:
– FAQ zur nationalen Teststrategie vom Bundesgesundheitsministerium
Wichtig: Welche UNterlagen werden benötigt?
Für den kostenfreien PCR-Test benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument, eine Krankenkassenkarte, eine Telefonnummer und eine E-Mail Adresse. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter mit gültigem Ausweisdokument dabei sein.
Beachten Sie bitte die folgende Tabelle und bringen Sie zur Testung den entsprechenden Nachweis mit, der Sie zur Testung berechtigt. Ohne die geforderten Unterlagen kann eine Testung nicht durchgeführt werden
Für die PoC Antigen Schnelltests wird lediglich ein gültiges Ausweisdokument und Krankenkassenkarte benötigt!
Für die kostenfreien PCR Tests werden für folgende Personen folgende Unterlagen benötigt:
Nachweis:
- ID-Nr. GA oder
- Quarantänebescheid GA
Nachweis:
- ID-Nr. GA oder
- QuarantäneBescheid GA
Nachweis:
- (ID-Nr. GA) alle Patienten, Beschäftigten und Besucher
Nachweis:
- Bestätigung der medizinischen Einrichtung, für Besucher Muster nach BMG
- ANSPRUCH auf PCR-Test – bis zum Testergebnis QUARANTÄNE (Nachweis: Bitte positiven Schnelltest mitbringen)
Testgründe Antigen-Schnelltest
Nachweis:
- Geburtsurkunde oder Kinderreisepass
Nachweis:
- Ärztliches Zeugnis über die medizinische Kontraindikation im Original / Mutterpass bei Schwangeren
Nachweis:
- Teilnahme-Bescheinigung an der Studie
Nachweis:
- Bestätigung der medizinischen Einrichtung, für Besucher Muster nach BMG
- Nachweis: Bescheinigung nach §29 SBG IV
- Nachweis:Unterschriebene Bestätigung – formloses Schriftstück und Nachweis der Pflegebedürftigkeit – z.B. Bescheinigung der Pflegeversicherung, Gutachten des medizinischen Dienstes / der Pflegeversicherung
- Nachweis:Positiver PCR-Test der infizierten Person und Nachweis über die übereinstimmende Wohnanschrift.
Welcher Test ist der richtige?
PCR-Test
PCR-Tests sind der „Goldstandard“ unter den Corona-Tests. Die Probenentnahme erfolgt durch medizinisches Personal – die Auswertung durch Labore.
Die Auswertung dauert i.d.R. 24-48 Stunden (Standard)!
PCR Schnell und Express Tests innerhalb 1-3 Stunden (nur in Straubing) Der PCR-Test ist gedacht für:
- Kontaktpersonen zu Corona-positiven Personen
- Reihentestungen auf Veranlassung des Gesundheitsamtes
- Warnung durch die Corona-App
- Symptomatische Personen
Antigen-Schnelltest
Antigen-Schnelltests haben ihren Namen, weil das Ergebnis schnell vorliegt.
Sie können nur durch geschultes Personal durchgeführt werden – dafür wird ähnlich wie beim PCR-Test ein Nasen- oder Rachenabstrich gemacht. Die Auswertung erfolgt im Gegensatz zu den PCR-Test aber direkt vor Ort.
Die Aussagekraft ist jedoch im Vergleich zum PCR-Test nicht so hoch.